In unserem Zentrum bieten wir das gesamte Spektrum einer arbeitsmedizinischen Spezialpraxis einschl. Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), Belehrungen gem.Eignungsprüfungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für LKW-Führerscheine (kein Taxischein!), Offshore-Eignungsuntersuchungen nach deutschem, britischen und norwegischem Standard sowie Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung.
Der Umfang der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter und der Arbeitsbereichsanalyse, die in Zusammenarbeit mit und Unterstützung durch Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkraft in Kenntnis der Arbeitsbedingungen erarbeitet wird.
Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes im Rahmen der Grundbetreuung gehört die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung (Verhaltens- und Verhältnisprävention), die Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration betriebsmedizinischer Aspekte in die Führungsorganisation, die allgemeine Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften, der betrieblichen Interessenvertretung und der Beschäftigten sowie die Mitwirkung bei betrieblichen Besprechungen.
Den Umfang einer betriebsärztlichen Beratung für Ihren Betrieb, finden Sie in Ihren Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (u.a. DGUV Vorschrift 2) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (§3 ASiG).